Beiträge

 

 Erwachsene Sparte Bowling 96,-€/Jahr
 Jugendliche Sparte Bowling 36,-€/Jahr

 

Zahlbar Viertel- oder Halbjährlich per SEPA-Lastschriftmandat.

 

Auszug aus der Satzung
§ 9 Rechte und Pflichten
(1) Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszwecks an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zur Einhaltung gemeinsamer Wertvorstellungen verpflichtet.
(3) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden vom Vorstand bestimmt.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(2) Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Quartals zulässig.
(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden,
-wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen
-wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
-wegen groben unsportlichen Verhaltens
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindesfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Sie muss schriftlich und binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.